Delegiertenversammlung in Menznau

Delegierte in Menznau am 4. November 2017

Im Zentrum stand die Umstrukturierung des Kirchenmusikverbandes des Bistums Basel (KMV BB), verbunden mit der Anstellung von drei Regionalkirchenmusikerinnen und –kirchenmusiker. Von dieser Veränderung sind auch die Kirchenchöre im Kanton Luzern betroffen: Die Frage der Mitfinanzierung sowie die eigentliche Bedürfnisfrage von Regionalkirchenmusikerstellen führte zu einer interessanten Diskussion. Die Delegierten haben letztlich einer ‚vorsorglichen‘ Erhöhung der Mitgliederbeiträge von CHF 5.00 auf CHF 6.30 zugestimmt.

Das geplante Vorhaben des KMV Bistum Basel verbunden mit der Anstellung von drei Regionalkirchenmusikerinnen und –kirchenmusiker (zu je 10 %) in den drei Bistumsregionen St. Viktor, St. Verena und St. Urs veranlasste die anwesenden Delegierten zu einem lebendigen Gedankenaustausch. Zum einen stand die Finanzierungsfrage im Fokus, vielmehr wurde aber das Projekt von einigen Anwesenden kritisch beäugt und zumindest aus eigener Sicht das Bedürfnis in Frage gestellt. Weshalb sollten im Bistum Basel drei Regionalkirchenmusikerstellen geschaffen werden?

Im Verlaufe der Diskussion zeigte sich, dass für Kirchenchöre durchaus ein Bedürfnis nach professioneller Unterstützung besteht: Bestimmt haben Chöre, die noch eine ordentliche Anzahl Mitglieder aufweisen und/oder über eine langjährige und kompetente Chorleitung verfügen, weniger das Verlangen nach Unterstützung oder Orientierung als Chöre, die heute eher schon stark mit sich zu kämpfen haben. Aber wer garantiert, dass die Situation für heute gut aufgestellte Chöre immer so bleiben wird?

Zum anderen ist es eine Illusion zu glauben, dass Kirchenchöre alleine unterwegs sind oder ein ‚Inseldasein‘ fristen. Eingebettet in eine Struktur mit dem Kantonalen Kirchenmusikverband (KKVL), die Kantonalverbände wiederum vereint im Kirchenmusikverband Bistum Basel (KMV BB) etc., sind wir alle in einem Boot und verfolgen das gemeinsame Ziel, nämlich als Kirchenchor zusammen mit den Seelsorgerinnen und Seelsorgern in den Pfarreien liturgiegerechte Gottesdienste zu feiern. Dabei müssen sich Wort und Musik innerhalb der Liturgie vernetzen, zumal einige gesungene Stationen im Gottesdienst selbst liturgischer Vollzug ist. Wenn wir den Anspruch erheben, dass Gottesdienste auch inskünftig in kirchenmusikalischen Belangen den Anforderungen an die heutige Liturgie gerecht werden, sind die geplanten Regionalkirchenmusikerstellen eine gute Institution in unserem Bistum Basel, die zum einen eng mit dem Ordinariat zusammenarbeiten und zum anderen Bildungsmassnahmen und Weiterbildungsangebote für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, Chorleiterinnen und Chorleiter sowie für Organistinnen und Organisten initiieren und anbieten.

Die Delegierten haben mit einer Dreiviertels-Mehrheit dem Projekt ‚Regionalkirchenmusikerinnen und –kirchenmusiker‘ des KMV Bistum Basel zugestimmt. Die Finanzierung hierfür ist noch offen. Die Delegierten sagten JA zu einer ‚vorsorglichen‘ Erhöhung des Mitgliederbeitrages von CHF 5.00 auf CHF 6.30, wenn dem vom KKVL an die Synode eingereichten Postulat, mit dem Antrag auf zusätzliche finanzielle Unterstützung der Landeskirche, nicht stattgegeben würde. Dieses Postulat wird in der Synode mutmasslich erst im Verlaufe 2018 behandelt.

Im Übrigen verlief der geschäftliche Teil weitgehend ruhig und stand im Einklang mit dem Einüben verschiedener Lieder für den anschliessenden Gedenkgottesdienst in der Pfarrkirche für die verstorbenen Sängerinnen und Sänger in den Chören. Der Vorstand wurde in seiner bisherigen Zusammensetzung für zwei weitere Jahre bestätigt. Die DV fand mit einem Apéro riche in der Rickenhalle einen gelungenen Abschluss.

Peter Amrein, Präsident KKVL

 

Zurück