Singen für Chöre wieder ohne Einschränkungen möglich

Der Bundesrat hat inzwischen alle Chöre-betreffende Corona-Schutzmassnahmen aufgehoben. Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Die Zertifikatspflicht fällt sowohl in den Proben wie auch in den Gottesdiensten weg.
  • Das Tragen einer Schutzmaske ist freiwillig.
  • Es empfiehlt sich gleichwohl, in den Proben so alle 20-30 Minuten die Fenster zu öffnen und für zwei Minuten zu lüften.
  • Chormitgliedern mit einer Erkältung und/oder mit Symptomen wie Schnupfen, Halsweh, Husten etc. wird empfohlen, den Chorproben fernzubleiben, bis sie wieder gesund sind. Dies gilt auch für geimpfte oder genesene Chorsängerinnen und -sänger.

Es wird an dieser Stelle auch auf das aktualisierte Update des Bistums Basel vom 17.02.2022 verwiesen.

Der KKVL freut sich, an die Chöre solche Nachrichten überbringen zu dürfen. Er ist sich jedoch bewusst, dass sich die Situation auch wieder ändern kann, was aber niemand hofft.

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